All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen

1. Anzei­gen­prei­se

Prei­se für Anzei­gen und sons­ti­ge Wer­be­mit­tel („Anzei­gen“) erge­ben sich aus der jeweils gül­ti­gen Preis­lis­te, sofern kei­ne beson­de­ren Ver­ein­ba­run­gen getrof­fen sind.

2. Ter­mi­ne

Die ver­ein­bar­ten Ter­mi­ne sind von aus­schlag­ge­ben­der Bedeu­tung. Wenn daher der Auf­trag­ge­ber bei­spiels­wei­se mit der Über­las­sung von Druck­un­ter­la­gen, ent­spre­chen­der digi­ta­ler Vor­la­gen oder mit im Rah­men von Koope­ra­tio­nen ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen in Rück­stand gerät, hat er ohne wei­te­re Frist­set­zung die dadurch ent­stan­de­nen Nach­tei­le und Kos­ten zu tra­gen.

3. Ver­trags­än­de­run­gen

Die gegen­sei­ti­gen Ver­trags­pflich­ten wer­den in der Regel in der Auf­trags­be­stä­ti­gung von FACTS defi­niert, dies gilt ins­be­son­de­re bei Koope­ra­ti­ons­ver­trä­gen. Etwa­ige Ver­trags­än­de­run­gen kön­nen nur in bei­der­sei­ti­gem Ein­ver­neh­men vor­ge­nom­men wer­den, jedoch wird FACTS sich bemü­hen, ent­spre­chen­den Wün­schen des Auf­trag­ge­bers Rech­nung zu tra­gen.

4. Zah­lungs­be­din­gun­gen

Die Zah­lungs­be­din­gun­gen betra­gen 14 Kalen­der­ta­ge nach Rech­nungs­da­tum.
Sie sind unbe­dingt zu beach­ten, da die Rech­nun­gen von FACTS in der Regel ver­aus­lag­te Fremd­kos­ten beinhal­tet. Bei Zah­lungs­ver­zug wer­den gesetz­li­che Ver­zugs­zin­sen berech­net.

5. Urhe­ber­recht

Der Auf­trag­ge­ber sichert zu, dass sei­ne Anzei­gen und sons­ti­gen Leis­tun­gen kei­ne Urhe­ber­rech­te Drit­ter ver­let­zen, andern­falls wird er FACTS von ent­spre­chen­den Ansprü­chen Drit­ter ein­schließ­lich der Kos­ten der Rechts­ver­tei­di­gung frei­stel­len.

Er über­trägt FACTS ört­lich begrenzt sämt­li­che erfor­der­li­chen urhe­ber­recht­li­chen Nut­zen­rech­te, ins­be­son­de­re das Recht zur Ver­viel­fäl­ti­gung und Ver­brei­tung.

6. Ableh­nungs­recht

FACTS behält sich vor, Anzei­gen abzu­leh­nen, wenn deren Inhalt gegen Geset­ze oder Vor­ga­ben des Deut­schen Wer­be­ra­tes ver­sto­ßen.

7. Haf­tung

Ent­spricht die ver­öf­fent­lich­te Anzei­ge nicht der ver­ein­bar­ten Qua­li­tät, hat der Auf­trag­ge­ber Anspruch auf Min­de­rung des Anzei­gen­prei­ses oder, sofern die Qua­li­täts­ab­wei­chung nicht nur unwe­sent­lich ist, auf eine ein­wand­freie Ersatz­an­zei­ge. Falls die­se trotz ange­mes­se­ner Frist­set­zung nicht oder nicht ein­wand­frei ver­öf­fent­licht wird, kann der Auf­trag­ge­ber vom Ver­trag zurück­tre­ten.

Im Fal­le schuld­haf­ter Ver­let­zung von Leib, Leben und Gesund­heit bleibt die Haf­tung von FACTS unein­ge­schränkt.

8. Gerichts­stand

Gerichts­stand ist Essen.

9. Sal­va­to­ri­sche Klau­sel

Soll­te eine Bestim­mung die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam sein, so wird hier­durch die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt.