Nadia Hamdan

Die E‑Rechnung kommt: Das soll­ten Unter­neh­men jetzt wis­sen

11. 11. 2024

Lesedauer: 3 Minuten

Ab 2025 ist die elek­tro­ni­sche, maschi­nen­les­ba­re Rech­nung für zahl­rei­che Unter­neh­men Pflicht. Ganz neu ist das nicht. Seit 2020 sind Ver­wal­tun­gen und Behör­den zur Nut­zung digi­ta­ler Rech­nun­gen ver­pflich­tet, aller­dings ver­lief die Umset­zung schlep­pend. Nun kom­men B2B-Unter­neh­men hin­zu – und auch die pro­fi­tie­ren von zahl­rei­chen Vor­tei­len. Die Umstel­lung auf die E‑Rechnung lässt sich mit pas­sen­den Tools in der Regel ein­fach umset­zen, redu­ziert den Auf­wand und erhöht die Sicher­heit beim Rech­nungs­ver­sand.

Am 1. Janu­ar 2025 geht es los: Unter­neh­men sind für B2B-Trans­ak­tio­nen ver­pflich­tet, E‑Rechnungen zu emp­fan­gen und ver­ar­bei­ten. Dabei han­delt es sich jedoch nicht ein­fach um digi­tal ver­sen­de­te Rech­nun­gen im PDF-For­mat. Viel­mehr sind E‑Rechnungen maschi­nen­les­bar und las­sen sich somit voll­stän­dig auto­ma­ti­siert ver­ar­bei­ten. Dabei kom­men vor allem zwei For­ma­te zum Ein­satz: Die X‑Rechnung besteht aus einer rei­nen XML-Datei, die aus­schließ­lich der maschi­nel­len Aus­le­sung dient. Das For­mat ZUGFeRD (Zen­tra­ler User Gui­de des Forums elek­tro­ni­sche Rech­nung Deutsch­land) hin­ge­gen kom­bi­niert eine XML- mit einer von Men­schen les­ba­ren PDF-Datei.

Zwei For­ma­te für den auto­ma­ti­sier­ten Rech­nungs­work­flow

Vor­tei­le bie­ten bei­de For­ma­te: ZUGFeRD-Rech­nun­gen las­sen sich für eine ein­fa­che Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Geschäfts­part­nern wie eine regu­lä­re PDF-Datei anschau­en. Zugleich ermög­licht der dahin­ter­ste­hen­de XML-Code die auto­ma­ti­sier­te Rech­nungs­ver­ar­bei­tung und Archi­vie­rung. Das For­mat ist ver­brei­tet, wird von zahl­rei­chen Unter­neh­men akzep­tiert sowie von vie­len ERP- und Buch­hal­tungs­pro­gram­men unter­stützt.

Das X‑Rechnungsformat ist hin­ge­gen vor allem bei Behör­den und Ver­wal­tun­gen ver­brei­tet. Die rein maschi­nen­les­ba­re Datei erlaubt eine auto­ma­ti­sche, struk­tu­rier­te Wei­ter­ver­ar­bei­tung der Daten. Ein sicht­ba­res Doku­ment gibt es in die­ser Vari­an­te nicht. Hier­für bie­tet Canon diver­se Lösun­gen.

Wel­che Infor­ma­tio­nen eine E‑Rechnung ent­hal­ten muss, regelt die Norm EN 16931. Sie stellt außer­dem sicher, dass sich E‑Rechnungen EU-weit von ver­schie­de­nen Sys­te­men erstel­len sowie aus­le­sen las­sen.

E‑Rechnungen nut­zen: so geht’s

Was ändert sich künf­tig für Unter­neh­men? Die Umstel­lung kann ein­fach sein: Eini­ge ERP-Sys­te­me ermög­li­chen noch nicht den auto­ma­ti­sier­ten Emp­fang und Ver­ar­bei­tung von E‑Rechnungen. Die Exper­ten von Canon Infor­ma­ti­on Manage­ment Solu­ti­ons kön­nen hier pro­fes­sio­nell unter­stüt­zen: Canon bie­tet Tools für E‑Rechnungen an, die sich sowohl für die Anfor­de­run­gen von Hand­wer­kern, klei­nen und mit­tel­stän­di­schen als auch von Groß­un­ter­neh­men ska­lie­ren las­sen. Die Out-of-the-box-Lösung ist bereits vor­kon­fi­gu­riert und kann dar­über hin­aus bis hin zum Frei­ga­be­pro­zess an indi­vi­du­el­le Bedürf­nis­se ange­passt wer­den. Von der Instal­la­ti­on bis zur Ver­ar­bei­tung der ers­ten E‑Rechnung ver­ge­hen so nur weni­ge Minu­ten.

In gro­ßen Betrie­ben ist eine ERP-Soft­ware Usus, die auch Rech­nungs­in­for­ma­tio­nen umfasst. Die gro­ße Canon X‑Rech­nungs-Lösung erlaubt die Anbin­dung an das ERP-Sys­tem und die auto­ma­ti­sier­te Erstel­lung von X‑Rechnungen. Die Rech­nungs­in­for­ma­tio­nen wer­den aus dem ERP-Sys­tem gezo­gen und durch feh­len­de Daten ergänzt, um die E‑Rechnungen auto­ma­tisch zu ver­sen­den.

Pro­zes­se straf­fen und Rechts­si­cher­heit erhö­hen

Ob klei­ne oder gro­ße Betrie­be: Wer B2B-Geschäf­te macht, muss ab 1. Janu­ar 2025 E‑Rechnungen emp­fan­gen, ver­ar­bei­ten und archi­vie­ren. Der Auf­wand für die Imple­men­tie­rung einer Lösung ist über­schau­bar, die Vor­tei­le lie­gen auf der Hand:

Der Arbeits­all­tag wird durch die E‑Rechnung erheb­lich erleich­tert und spart dazu Res­sour­cen. Der Papier­ver­brauch sinkt, denn sowohl der Aus­druck als auch die ana­lo­ge Archi­vie­rung ent­fällt voll­stän­dig. Die Archi­vie­rung erfolgt im E‑Rechnungsformat und ist damit auch rechts­si­cher. Und: Es wird nicht mehr mög­lich sein, E‑Rechnungen aus­zu­dru­cken und in Papier­form auf­zu­be­wah­ren. Sie müs­sen zwin­gend in dem For­mat archi­viert wer­den, in dem sie ein­ge­gan­gen sind. Das macht Papier­ber­ge obso­let und spart somit auch wert­vol­le Flä­che ein. Bonus: Der CO₂-Fuß­ab­druck ver­klei­nert sich.

Mit Ein­füh­rung der E‑Rechnung gehört die manu­el­le Rech­nungs­be­ar­bei­tung der Ver­gan­gen­heit an. Das ent­las­tet die Mit­ar­bei­ter, spart Zeit, mini­miert Feh­ler und redu­ziert recht­li­che Risi­ken. So las­sen sich Pro­zes­se ver­schlan­ken und Zah­lun­gen schnel­ler abwi­ckeln, was nicht zuletzt die Liqui­di­tät sichern kann. Mit dem The­ma beschäf­ti­gen müs­sen sich alle Unter­neh­men: Bis 2028 müs­sen alle Unter­neh­men E‑Rechnungen erstel­len, emp­fan­gen und ver­ar­bei­ten kön­nen.

Sie haben noch kei­ne pas­sen­de Lösung? Canon bie­tet mehr Infor­ma­tio­nen über E‑Rech­nungs-Lösun­gen und wie Sie den Rech­nungs­work­flow opti­mie­ren.

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